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Regeln

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Verhaltensregeln

 

 

Das Organisations-Team besitzt das Hausrecht. Mit dem Betreten des Geländes erkennt der Teilnehmer die folgenden Verhaltensregeln an:

 

  • Es gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Stadt Mendig.
  • Den Anweisungen unserer Ordnungskräfte/Einweiser ist zwingend Folge zu leisten.
  • Das Betreten der nicht zur Nutzung freigegebenen Gebäude ist strengstens untersagt.
  • Das Mitführen, der Verkauf sowie das Ausstellen von Kriegs-, Anscheins-, sowie sonstiger Waffen und / oder Waffenteile ist verboten.
  • Das Tragen sowie das Ausstellen von Symbolen, welche den Straftatbestand des § 86a StGB erfüllen ist verboten. Dies betrifft auch Volksverhetzende Losungen und Symbole.
  • Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher mit dem Ablichten, Speichern, Archivieren und Veröffentlichen von Fotos und Videos seiner Person und seines Fahrzeugs einverstanden.
  • Die Nutzung pyrotechnischer Erzeugnisse sowie private Lagerfeuer sind auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Grillen ist auf dem Gelände erlaubt. Jedoch sollten die Grills eine Höhe von wenigstens 40 cm über dem Boden erreichen zwecks Vermeidung von Bränden.
  • Bei betriebstechnischen oder technischen Störungen (z.B. Verlust von Betriebsflüssigkeiten wie Benzin, Diesel, Öl) ist der Verursacher zur Behebung verpflichtet!
  • Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. Burnouts oder unnötiges Aufheulen lassen des Motors sind auf dem gesamten Areal verboten. Aus Sicherheitsgründen ist durchweg mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
  • Unnötiges Hupen ist zu vermeiden, sprich Hupkonzerte jeglicher Art sind ausdrücklich untersagt, da diese zu Beschwerden im Umland führen.
  • Alkohol und/oder Drogen am Steuer führen direkt zum Platzverweis und zu einer Anzeige bei der Polizei.
  • Die Nutzung privater Fluggeräte ist auf dem gesamten Gelände ausdrücklich verboten.
  • Das Gelände ist in dem Zustand zu verlassen wie man es vor Beginn des Treffens vorgefunden hat. Jeglicher Müll ist in die dafür vorgesehenen, bereitgestellten Behälter oder in die Mülltüten zu füllen, die man beim Betreten des Geländes erhalten hat.
  • Das Verteilen von Werbezetteln oder Werbung jeglicher Art durch den Teilnehmer, sowie der kommerzielle Verkauf von Artikeln oder Waren sind strikt untersagt. Natürlich betrifft dies nicht die Verteilung von Flyern für andere Treffen.
  • Das Urteil der Jury beim Show & Shine Wettbewerb ist unanfechtbar und wird nicht weiter mit den Teilnehmern diskutiert.

 

Bei Nichteinhaltung der Regeln erfolgt eine einmalige Verwarnung durch die Ordnungskräfte, bei weiteren Vergehen erfolgt der Platzverweis, bei schweren Vergehen oder bei Eintritt einer schweren Folge erfolgt eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt. Der vom Platz verwiesene Teilnehmer bzw. Besucher hat kein Anrecht auf die Rückerstattung seines Eintrittspreises.

Haftungsausschluss

 

  • Der Veranstalter oder die Mitglieder des Organisations-Teams, auch als natürliche Personen, übernehmen keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden an Fahrzeugen/Privateigentum, welche durch Vandalismus, Diebstahl, unsachgemäßen Gebrauch oder anderen Gründen entstehen.
  • Dasselbe gilt für durch die gleichen Gründe erlittene Körperschäden.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Veranstalter, oder die Mitglieder des Organisations-Teams, auch als natürliche Personen haften nicht für gesundheitliche Schäden, auch bei Dritten, die durch Fahrzeugwettbewerbe jeglicher Art, insbesondere SPL-Wettbewerb, entstehen können.